ANP Forensik
Die nachfolgende Arbeit wurde von Herrn Schalamon verfasst. Sie können sie im Downloadbereich als pdf Datei herunterladen.
D. Schalamon
School of Nursing and Midwifery Studies
MSc Nursing Studies (GERMANY)
Besteht die Möglichkeit eine Advanced Practice Nurse in
der forensischen Psychiatrie in Deutschland zu etablieren?
This essay is submitted in partial fulfilment of the requirements of the
Masters Degree in Nursing Studies
Module: Advanced Nursing Practice
Submission : 29. June 2009
Verfasser: Dieter Schalamon
Einleitung
In den letzten Jahren hat sich die Thematik um Advanced Nursing Practice (ANP) immer mehr in Deutschland etabliert. Jedoch hat die Implementierung einer
Advanced Practice Nurse (APN) in der Praxis in Deutschland noch nicht stattgefunden (DNANP 2008). Deshalb untersucht dieses Essay kritisch die Frage, …
„Besteht die Möglichkeit eine Advanced Practice Nurse in der forensischen psychiatrischen Krankenpflege in Deutschland zu etablieren?“.
Die Rolle der Advanced Practice Nurse in der Praxis ist in einigen Ländern wie z. B. in der Schweiz oder in Großbritannien noch am Anfang (Schober et al. 2008). Damit
die Einführung einer Advanced Practice Nurse in der Praxis eine Akzeptanz erfährt, müssen diese Pflegekräfte ein erweitertes und vertieftes Wissen im Bereich der
Ausbildung, Führung und Forschung aufweisen (ICN 2002, Hamric 2005, DbfK 2007,DNANP 2008). Um dieses Kenntnisstand zu erreichen, bedarf es einer anerkannten
klinischen Expertise und einer akademischen Ausbildung auf dem Niveau eines Masterstudiengang (Brown 1998, Hamric 2005, ICN 2002, 2005, Schober et al.
2008). Derzeit gibt es an einigen wenigen deutschen Universitäten einen Masterstudiengang mit der Fachrichtung Advanced Nursing Practice (FH Jena)
(2009). In den meisten Ländern ist das Arbeitsfeld einer Advanced Practice Nurse momentan noch auf einige Bereiche des Gesundheitswesen beschränkt. Diese sind
hauptsächlich Fachbereiche bei denen Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention überwiegen (Hamric 2005, Schober et al. 2008). In einer Analyse von
Advanced Nursing Practice führte Schober et al. (2008) eine Auflistung der Praxisdömanen an, in denen das Arbeitsfeld einer Advanced Practice Nurse
dargestellt wird. Unter anderem sind dies die Fachbereiche der Gemeindepflege, Herzkrankheiten, Geburtshilfe, Notfallversorgung, Innere Medizin, Urologie und der
Psychiatrie.
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Ein Fachbereich der Psychiatrie ist die forensische Psychiatrie. Die forensische Psychiatrie beinhaltet die Therapie von psychisch kranken und substanzabhängigen
Straftätern. Damit die Pflegekräfte diesem Aufgabengebiet gerecht werden, sollten sie vertiefte Kenntnisse und klinische Expertise in der Beratung und Forschung
haben. Die Therapieinhalte umfassen im wesentlichen die Verhaltens- und Sozialtherapie und die Gruppentherapie bei dissozialen Persönlichkeitsstörungen,
sowie eine eventuelle medikamentöse Unterstützung bei psychisch gestörten Straftätern (Hax-Schoppenhorst & Schmidt-Quernheim 2008). Basiselemente eines
Therapiekonzeptes ist die Beratung und Unterstützung der Patienten und deren Angehörigen. Hierzu gehören unter anderem der Umgang mit Krisensituationen, das
Auftreten in der Öffentlichkeit und das Verhalten bei Behörden oder Vorstellungsgesprächen. Im Bereich der forensischen psychiatrischen Krankenpflege sind dies
die Aufgabenschwerpunkte einer erweiterten Pflegerolle. Ein weiteres Aufgabenfeld von Pflegekräften in der forensischen Psychiatrie ist die
Gesundheitsförderung. Auch im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung wird von den Pflegekräften ein erweitertes und vertieftes Wissen gefordert (Naidoo &
Wills 2003). Eine Pflegekraft sollte das Therapiekonzept der Verhaltensänderung kennen, wie z. B. Das Modell der Stadien der Veränderung nach Prochaska &
DiClemente (1984). Somit kann die Pflegekraft im Rahmen der Krisenintervention den Patienten beraten und anleiten, um einen Rückschritt in alte Verhaltensmuster
und erneute Delinquenz oder Abhängigkeit zu verhindern. Viele Patienten die eine Drogenabhängigkeit haben, sind sich nicht bewusst, dass ihr Körper nach einer
Therapie nicht mehr an Drogen gewöhnt ist. Daher kann es für sie lebensgefährlich sein, wenn sie einen Rückfall haben und die gleiche Menge an Drogen konsumieren,
wie vor der Entgiftung ihres Körpers (Püschel et al. 1994, Iwersen-Bergmann 2006). Um eine solche lebensbedrohliche Situation bei einem Rückfall vorzubeugen, ist es
Aufgabe der Pflegekraft ihr Fachwissen dem Patienten zu vermitteln und ihn über die Gefahren aufzuklären. Trotz aller Interventionen der Pflegekraft liegt letztendlich die
Entscheidung beim Patienten. In diesen wichtigen Bereichen der Gesundheitsförderung und der Prävention kann es zu Überschneidungen mit dem Tätigkeitsfeld
des Arztes, Psychologen oder Sozialarbeiter kommen (Hax-Schoppenhorst & Schmidt-Quernheim 2008).
Der schwierige Umgang mit den Patienten in einer forensischen Klinik erfordert von allen Berufsgruppen ein hohes Maß an Professionalität. Dennoch kommt es immer
wieder zu Spannungsfeldern innerhalb des multiprofessionellen Teams. Diese Konflikte entstehen überwiegend durch geschickte Manipulation der einzelnen
Teammitgliedern durch die Patienten (Lohmer 2000). Diese Konflikte können nicht nur in der forensischen Psychiatrie auftreten, sondern auch in anderen Bereichen
des Gesundheitssystems. Damit dieser und anderen Problematiken effektiv begegnet werden kann, muss eine Advanced Practice Nurse (APN) eine hohen
Ausbildungsstand vorweisen können. Weshalb eine Pflegekraft einen hohen Ausbildungsstand haben muss, soll anhand
der Entwicklung von Advanced Nursing Practice verdeutlicht werden. Im Verlauf dieser Ausarbeitung wird eine geschichtliche Zusammenfassung über die
Entwicklung von Advanced Nursing Practice und die Gründe für die Einführung dargelegt. Weiterhin soll die Definition von Advanced Nursing Practice betrachtet
werden und welche Anforderungen an die Rolle einer Advanced Practice Nurse gestellt werden. Anschließend werden die Unterschiede einer deutschen Pflegekraft
mit Fachweiterbildung für Psychiatrie und einer Advanced Practice Nurse gegenüber gestellt. Des Weiteren soll das Arbeitsfeld und der Nutzen einer Advanced Practice
Nurse für die Patienten in der deutschen forensischen Psychiatrie analysiert werden. Weiterhin sollen die Überschneidungen mit anderen Berufsgruppen wie Ärzte,
Psychologen und Sozialarbeiter untersucht werden und welche Probleme hierbei auftreten können. In der abschließenden Zusammenfassung wird bewertet, ob die
forensische Psychiatrie in Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt die Voraussetzungen zur Etablierung von Advanced Nursing Practice erfüllen kann.
Geschichtliche Entwicklung von Advanced Nursing Practice Der nachfolgende Abschnitt stellt die Entwicklung der erweiterten und vertieften Rolle
der Pflegekräfte in der Praxis dar. Des Weiteren werden die Gründe für die Einführung der erweiterten Pflegerolle betrachtet. Jedoch würde eine ausführliche
Untersuchung der Entwicklung und die Gründe für die Einführung von Advanced Nursing Practice und damit verbundenen Problematiken den Rahmen dieser
Ausarbeitung übersteigen. Daher beschränkt sich diese geschichtliche Zusammenfassung auf die wesentlichen Kernpunkte.
Keeling & Bigbee (2005) untersuchten die geschichtliche Entwicklung von Advanced Nursing Practice. Bereits im 19. Jahrhundert zeichneten sich die ersten Anfänge
einer vertieften und erweiterten Rolle des Pflegepersonals in den USA ab. Ebenso erkannte Florence Nightingale schon frühzeitig, dass der Aufgabenbereich einer
Pflegekraft einer stetigen Weiterentwicklung unterliegen muss. Als sie ihre Schule für Krankenpflege 1860 im Saint Thomas Hospital in London eröffnete, war sie stets
bestrebt die Schülerinnen zur Weiterentwicklung des Pflegeberufes zu ermutigen. In einem Schreiben an die Studentinnen und Absolventinnen schrieb Nightingale (1883):
Die Krankenpflege ist für uns das zentrale Thema. Wenn wir nicht jedes Jahr, jeden Monat, jede Woche Fortschritte machen, dann werden wir zurückfallen. Solange eine
gute Krankenschwester ihren Beruf ausübt, wird sie jeden Tag sagen können, dass sie etwas dazugelernt hat. Schreiten Sie voran oder sie fallen zurück. Streben Sie
immer nach höheren Zielen (Nightingale 1883). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts etablierten sich in den USA die erste Pflegespezialisten
in einigen Arbeitsbereichen. In den Bereichen der Anästhesie, Geburtshilfe und Psychiatrie wurden Studiengänge durchgeführt und die ersten
Pflegeexperten gingen hervor. Als 1940 die Krankenhäuser ihre Fachgebiete erweiterten stieg der Bedarf an spezialisierten Pflegekräften und die Vorläufer der
heutigen Clinical Nurse Specialists (CNS) entstanden (Keeling & Bigbee 2005, Schober 2005).
Auf Grund eines unzureichenden Gesundheitssystems in den USA, wobei die arme Bevölkerungsschicht benachteiligt wurde, entstand um 1960 das Berufsbild der
Nurse Practitioner (NP). Schon bald erkannten diese Pflegekräfte, um effektiv arbeiten zu können, bedarf es einer erweiterten Pflegpraxis. Obwohl diese NPs
hauptsächlich bei den mittellosen Patienten und im ambulanten Bereich tätig waren, trafen sie auf erheblichen Widerstand durch andere Berufsgruppen. Insbesondere
sah sich die Ärzteschaft in ihrem Tätigkeitsfeld bedroht (Keeling & Bigbee 2005, Schober et al. 2008). Im Jahre 1992 fasste die American Nurses´ Association (ANA)
und das National Council of State Boards of Nursing (NCSBN) die bis dahin entstandenen Berufsbezeichnung, wie Clinical Nurse Specialists, Nurse Practitioner,
Nurse Anaesthetists und Nurse Midwives unter dem Oberbegriff Advanced Practice Nurse (APN) zusammen (ANA 1997). Weitere Länder erkannten den Nutzen einer
erweiterten Pflegpraxis und führten das Berufsbild verschiedener Pflegeexperten ein. Korea begann 1950 zunächst mit der Etablierung von Hebammen und Anästhesiepflegenden.
Weil Ärzte so gut wie nie vor Ort waren, nahm auch hier, vor allem in den ländlichen Gebieten und Fischerdörfern, der Bedarf an Pflegexperten schnell zu
(Schober & Affara 2001, Kim 2003). Damit die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gewährleistet werden konnte, wurde 1980 das Berufsbild der
Gemeindepflegekräfte (Community Health Nurse Practitioners, CHNP) geschaffen. Auf Grund ihrer eigenen Bemühungen und dem Beweis der Effektivität ihrer Arbeit,
bekamen sie die gesetzliche Anerkennung. Hieraus folgte im Jahr 2000 der offizielle Titel der Advanced Practice Nurse (Kim 2003).
Auf Grund der Etablierung von Pflegexperten in den USA und Korea, begann Japan zunächst mit Masterstudiengänge in der Pflegeforschung. Mussten aber dann
feststellen, dass diese Akademisierung der Pflegekräfte nicht mit der zunehmenden Diversifikation und Spezialisierung der Medizin mithalten konnte. Daher veränderten
sie Inhalte der Ausbildung und führten 1986 die ersten Certified Nurse Specialists Studienabschlüsse durch. Diese Pflegeexperten bedeuteten eine wesentliche
Kostenersparnis für das Japanische Gesundheitssystem. Bis zum Jahr 1994 folgten weitere Masterstudiengänge für zertifizierte Pflegespezialisten (Certified Nurse
Specialists, CNS & Certified Expert Nurse, CEN).
Bereits 2005 gab es in Japan 139 CNS und 1741 CENs, die nicht nur einen gesetzlich geschützten Titel hatten, sondern auch eine bessere Vergütung erhielten
(ICN 2005b). Im Jahr 1994 setzte auch Taiwan erstmals CNS in der Herzchirurgie ein. Bis zum Jahr 2000 kamen in verschiedenen Fachbereichen weitere CNS hinzu.
Aber erst 2004 wurde eine offizielle Regelung getroffen und sogar ein NP – Beirat gegründet (Chen 2005, Chao 2005). Ebenso folgten Singapur (2003) und Thailand
(2004) mit Zertifizierungen für Advanced Practice Nurses (Singapore Ministry of Health 2005).
Auch in Europa wurde in einigen Ländern die erweiterte Pflegepraxis eingeführt. In United Kingdom kam mit der Einführung der Nurse Practitioner, auf Grund eines
Ärztemangels, die Anerkennung von seitens der Medizin (White 2001). Ebenso führten die Niederlande als Folge eines Ärztemangels 1997 die APN – Rolle
ein. Weitere Länder in Europa, Australien und Mittlerer Osten folgten in den letzten Jahren (Hamric et al. 2005, Schober et al. 2008). Deutschland nimmt hier leider eine
Schlusslichtposition ein. Wie in vielen Bereichen des Pflegefortschritts scheint es zwischen zehn und fünfzehn Jahren zu dauern, bis in Deutschland ein internationaler
Trend umgesetzt wird. Dies ist im wesentlich auf das komplizierte Bildungssystem in Deutschland zurück zu führen (DbfK 2007, DNANP 2008). Zwar besteht seit 1978 für
Pflegekräfte in Deutschland die Möglichkeit eine zweijährige Fachweiterbildung zu absolvieren, aber trotz dieser Weiterbildung haben diese Pflegekräfte keine
erweiterten Kompetenzen, sie bekommen lediglich etwas mehr Geld (DKG 1997). Vergleichbare Berufsbilder, wie CNS, CEN und NP gibt es in Deutschland nicht. Was
wiederum angesichts der allgemeinen Meinungsverschiedenheiten über die einzelnen Berufsbilder nicht unbedingt von Nachteil sein muss. Die meisten
Probleme ergeben sich in der Rollenbeschreibung einer erweiterten Pflegepraxis. Was dazu führt, dass jedes Land für sich eine Definition, Vorgaben und Erwartungen
an die Rollenerweiterung festlegt (Buchan & Calman 2004, Bryant-Lukosius et al. 2004, Schober et al. 2008). Damit ein internationaler einheitlicher Aufgabenbereich
erreicht werden kann, bedarf es einer klaren Definition und Rollenbeschreibung einer Advanced Practice Nurse.
Definition und Rollenbeschreibung einer Advanced Practice Nurse In diesem Abschnitt wird die Definition und Rollenbeschreibung einer Advanced
Practice Nurse anhand verschiedener Modelle kritisch untersucht. Das Modell und die Definition des ICN (2002) wurde vom Autor gewählt, auf Grund der Bemühungen
des ICN eine globale Einheitlichkeit zu erreichen. Die Modelle von Hamric (2005) und Brown (1998) wurden gewählt, weil sie verdeutlichen, dass weitere Faktoren
erforderlich sind, als es das ICN Modell (2002) beschreibt, um die Rolle einer Advanced Practice Nurse zu definieren.
Der International Council of Nurses (ICN) versuchte 2002 eine allgemein gültige Definition für das Berufsbild Nurse Practitioner (NP) / Advanced Practice Nurse
(APN) festzulegen (ICN-PR 2002).
Eine NP / APN ist eine examinierte Pflegekraft mit Grundausbildung, die Expertenwissen erworben hat, komplexe Entscheidungen treffen kann und
über klinische Kompetenzen für eine erweiterte Pflegepraxis verfügt, wobei deren Merkmale vom Kontext und/oder Land bestimmt werden, in dem die
Pflegekraft ihre Arbeitserlaubnis erworben hat. Als Zugangsvoraussetzung wird ein Mastertitel empfohlen (p. 19).
Die wesentlichen Kernpunkte dieser Definition sind das Expertenwissen, die komplexe Entscheidungsfindung, die klinischen Kompetenzen, die erweiterte
Pflegepraxis und die Graduierung als Master. Eine eindeutige Identifizierung eines Berufsbildes durch eine klare Definition legt das Fundament für alle weiteren
Rollenbeschreibungen (Styles & Affara 1997). Dennoch gab es nach der Umfrage und der Definition von NP / ANP durch den ICN weiterhin Unklarheiten (ICN 2001,
ICN 2002). Im wesentlichen bestand die Problematik in dem Rollenverständnis, der Herstellung und Evaluierung von Pflegekompetenzen (Roodbol 2004). Auf Grund der
bereits entstandenen erweiterten Pflegepraxis in einigen Ländern, waren mit Schwierigkeiten bei der Etablierung eines globalen, vereinheitlichten Berufsbildes zu
rechnen (Bryant-Lukosius et al. 2004, Schober et al. 2008). Mittlerweile gibt es in einem Punkt einen globalen einheitlichen Konsens für Advanced Nursing Practice.
Dieser Konsens ist die unabdingbare universitäre Ausbildung und Zertifizierung dieser Pflegerolle.
Box 1: Der ICN (2002) beschreibt die Merkmale einer Advanced Practice Nurse wie folgt:
Diese Merkmale beschreiben die Rolle einer APN zwar nicht explizit, bieten aber dadurch den Ländern die Möglichkeit einer Adaption bereits bestehender erweiterter
Pflegerollen. Die Merkmale einer APN sind hier als Ziele zu betrachten, an denen sich die Rollenentwicklung orientieren kann. Im Vergleich zu den Modellen von
Hamric (2005) (siehe Box 3) und Brown (1998) (siehe Box 2) vernachlässigt das ICN – Modell (2002) die Umfeldbedingungen und die Patientenorientierung. Des Weiteren
können bei dieser Rollenbeschreibung Probleme in der Evaluierung der Pflegekompetenzen auftreten. Wie bereits der ICN (2002) in seiner Definition einen Mastergrad
als Zulassungsvoraussetzung empfahl, beschreiben das Hamric – Modell (2005) in den Primärkriterien und der Bezugsrahmen von Brown (1998) in der Rollenlegitimierung
die universitäre Ausbildung und die Zertifizierung für eine Advanced Nursing Practice. Die signifikanten Unterschiede vom Hamric – Modell (2005) liegt in
der Unterteilung. Hamric betrachtet nicht nur die Ausbildung, Pflegepraxis und Reglementierung, sondern auch das komplexe Umfeld einer erweiterten
Pflegepraxis. Jedoch treten bei allen in der Vorstellung für die Kompetenzen, Rollenmerkmale und dem Arbeitsfeld einige Unterschiede auf. Bereits in der
Terminologie kann es zu Unterschieden kommen. Die Qualität einer erweiterten Pflegerolle wird generell als Rollenmerkmale beschrieben. Wobei sich die
Kompetenzen einer Advanced Practice Nurse auf die gute Erledigung von definierten Ausbildung:
- gehobener Ausbildungsstand
- formale Anerkennung der
Ausbildungsprogramme
- ein formales Lizenzierungs-,
Registrierungs-, Zertifizierungs- oder Anerkennungssystem Pflegepraxis:
- die Fähigkeit, Forschung,
Studium und klinisches Management zu verbinden
- Case Management
- Ausgeprägte Fähigkeiten,
Assessments durchzuführen und Entscheidungen zu treffen
- anerkannte, ausgeprägte
klinische Kompetenzen
- die Fähigkeit, Angehörige anderer Gesundheitsberufe zu beraten
- Anerkennung als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen
Regulierungsmechanismen:
- das Recht eine Diagnose zu stellen
- die Berechtigung,
Medikamente und Behandlungen zu verordnen
- das Recht an andere
Gesundheitsexperten zu überweisen
- das Recht, Krankenhauseinweisungen zu veranlassen
- Titelschutz
- Spezifische, die APN betreffende Gesetzgebung
Standards bezieht. Dennoch werden in der Literatur die Begriffe Merkmale und Kompetenzen oft synonym verwendet, was häufig zur Verwirrung führt. Dadurch wird
die Entwicklung klarer Konzepte für eine erweiterte und vertiefte Pflegepraxis erschwert (Bryant-Lukosius et al. 2004, Schober et al. 2008).
Einen anderen Ansatz der Rollenbeschreibung stellte Brown in ihrem Bezugsrahmen für Advanced Nursing Practice vor (Brown 1998). In diesem Modell werden
nicht nur die Tätigkeiten beschrieben, sondern auch der Kontext. Brown betrachtet die Pflegeorientierung ebenso, wie die Fertigkeiten einer erweiterten Pflegerolle. Das
Modell von Brown (1998) untergliedert die APN Rolle in die vier Hauptbereiche der Umgebungsbedingungen, Rollenlegitimierung, Advanced Practice Nursing und
Ergebnisse (Brown 1998, Hamric 2005, Schober et al. 2008).
Box 2: Bezugsrahmen für Advanced Nursing Practice von Brown (1998)
Umgebungsbedingungen
Gesellschaft, Gesundheitsökonomie, lokale Gegebenheiten, Pflegeberuf
Advanced Nursing Practice Community
Rollenlegitimierung
Universitäre Ausbildung
Zertifizierung
Lizenzierung
Advanced Practice Nursing
klinische
Arbeitsfeld Kompetenzen
Advanced Clinical Practice
Management der Beteiligung des
Umgebungsbedingungen Pflegeberufes am gesundvon
Dienstleistungen heitspolitischen Diskurs
klinische
Pflege
Ergebnisse
Patienten
Gesundheitssystem
Pflegeberuf
Einzelperson
Das Modell von Brown (1998) berücksichtigt zusätzlich die Umgebungsbedingungen und Ergebnisse, welche beim ICN – Modell (2002) überhaupt nicht erwähnt werden.
Dadurch kann Advanced Nursing Practice integrativ und umfassend betrachtet werden. Beide, Brown (1998) wie auch Hamric (2005) beziehen bei der Anpassung
die Umgebungsfaktoren in Betracht. Diese haben einen wesentlichen Einfluss auf das Wachstum und die Entwicklung von Advanced Nursing Practice. Des Weiteren
bietet das Modell von Brown (1998) die Möglichkeit die Pflegepraxis zu evaluieren und die Ergebnisse messbar zu machen.
Das aktuelle Modell von Hamric (2005) beinhaltet alle Fachgebiete von Advanced Nursing Practice, die derzeit in der Literatur untersucht wurden. Darin wurden
sämtliche Korrekturen und Veränderungen berücksichtigt, die sich auf Grund der praktischen Erfahrungen ergeben haben. Weiterhin berücksichtigt das Modell die
intensivierte Forschung und die theoretischen Grundlagen (Hamric 2005, Schober et al. 2008).
Box 3: Hamric`s Modell von Advanced Nursing Practice (Hamric 2005)
Primärkriterien:
- universitäre Ausbildung
- Zertifizierung Patienten/ Familien stehen im Mittelpunkt
Zentralkompetenz:
- direkte klinische Pflegeerfahrung
Kernkompetenzen:
- Fähigkeit, Beratungen durchzuführen
- Forschungsfähigkeiten
- Fähigkeit, ethnische Entscheidungen zu treffen
- Teamfähigkeit
- klinische u. berufspolitische Führungsqualitäten
- hervorragende Coaching- u. Führungsqualitäten
Umgebungsbedingungen:
- Organisationsstruktur und –kultur
- Ergebnisevaluierung u. Leistungssteigerung
- unternehmerische Aspekte
- Regulierungs- u. Zulassungsbedingungen
- Marketing u. Vertragsabschlüsse
- gesundheitspolitische Überlegungen
- Kostenerstattungs- / Finanzierungsmechanismen
Das Model von Hamric (2005) nennt messbare Kriterien als Zentral- oder Kernelemente. Diese müssen vorhanden sein, damit eine Pflegekraft als eine
Advanced Practice Nurse anerkannt wird. In diesem Model stehen die pflegerischen Fähigkeiten im Vordergrund. Die Anwendung diesen Modells in der Praxis sieht vor,
dass eine Pflegekraft zunächst die Primärkriterien erfüllt. Anschließend werden diese um die Kernkompetenzen in der klinischen Praxis erweitert. Somit interagieren die
klinische Praxis mit den erweiterten Kompetenzen im Kontext zu den Umgebungsbedingungen. Während beim Hamric Modell (2005) die Umgebungsbedingungen die
anderen Elemente umschließen und ständig beeinflussen, werden beim Modell von Brown (1998) die Rollenlegitimierung, die erweiterte klinische Praxis und die
Ergebnisse davon abgeleitet (Brown 1998, Hamric 2005, Schober et al. 2008). In der Literatur wird die Rollenbeschreibung anhand von Kernkompetenzen kritisch
diskutiert (Girot 2000, Watson et al. 2002). Trotz der Kritiken halten die Aufsichtsbehörden daran fest. Ihrer Ansicht nach kann anhand von Rollenkompetenzen die
erweiterte und vertiefte Pflegepraxis nachgewiesen werden (McAllister 1998). Durch den Nachweis wird das Ergebnis messbar und somit ist auch eine Qualitätssicherung
gewährleistet. Rollenbeschreibung einer APN in der forensischen Psychiatrie in Deutschland In der forensische Psychiatrie werden Straftäter behandelt, die verschiedene
psychische Erkrankungen oder Störungen aufweisen. Damit die Rollenbeschreibung einer APN analysiert werden kann, müssen die Aufgabenbereiche einer Pflegekraft
untersucht werden. Bei der Aufnahme des Patienten wird ein Patienten – Assessment durchgeführt (Schmidt-Quernheim & Hax-Schoppenhorst 2008). In diesem Assessment wird von
der Pflegekraft eine biografische Anamnese des Patienten erarbeitet. Durch diese Daten erfährt die Pflegekraft Einzelheiten über die Kindheit, schulischer u. beruflicher
Werdegang. Des Weiteren wird deutlich, wie selbständig der Patient bisher war und welche Ressourcen vorhanden sind. Anhand dieser Information erarbeitet die
Pflegekraft im Rahmen des Pflegeprozesses eine Pflegeplanung, formuliert Pflegeziele und erstellt eine Pflegediagnose (Gordon 2008). Der Pflegeprozess
gliedert sich in den Beziehungsaufbau zum Patienten, das Assessment und die Pflegediagnose (Alfaro-LeFevre 2002, Wilkinson 2008). Ein wichtiger Bestandteil der
Pflegeaufgaben im Pflegeprozess ist die Bezugspflege. Im Rahmen der Bezugspflege nimmt die Pflegekraft für den Patienten die Position eines Beraters und
Vertrauten ein (Bauer 2001, Scherm 2007). Die Pflegekraft unterstützt und berät den Patienten während seiner gesamten Therapiezeit. Dazu benötigt die Pflegekraft eine
umfangreiche praktische Expertise, vertiefte Kenntnisse in der Verhaltenstherapie und Fähigkeiten eine beweisbare Beurteilung über den Patienten abzugeben (Georg
2004).
Durch das Assessment hat die Pflegekraft die Möglichkeit eine Pflegediagnose zu erstellen. In diese Diagnose fließen die Beobachtung, das Interview, die körperliche
Untersuchung und die Ressourceneinschätzung mit ein. Basierend auf diesen Erkenntnissen muss die Pflegekraft eine Entscheidung treffen, welche Interventionen
für den Patienten auszuwählen, zu planen oder durchzuführen sind. Da der Pflegeprozess stets fortschreitet, bedarf es im Verlauf der Therapie eines erneuten
Assessments, um die Pflegediagnose zu aktualisieren. Damit verbunden ist auch die Anpassung der Pflegeplanung und die Evaluierung der bisher erreichten Pflegeziele
(Alfaro-LeFevre 2002, Lunney 2007, Wilkinson 2008). Auf Grund dessen, dass dem Patienten nur eine verantwortliche Pflegekraft zur Seite gestellt ist, kann wesentlicher
schneller eine Vertrauensebene erreicht werden und der Patient lässt sich früher auf das Therapiekonzept ein. Ebenso haben die Angehörigen eine Bezugsperson, mit
der sie in Kontakt treten können (Schmidt-Quernheim & Hax-Schoppenhorst 2008). Analysiert man nun den Aufgabenbereich einer Pflegekraft in der forensischen
Psychiatrie und vergleicht diesen mit der Rollenbeschreibung einer Advanced Practice Nurse nach dem Modell von Hamric (2005), ergibt sich folgende
Feststellung. Hamric (2005) beschreibt in den Primärkriterien, Zentralkompetenz, Kernkompetenzen und Umgebungsbedingungen von Advanced Nursing Practice
Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch von einer Pflegekraft in der forensischen Psychiatrie erwartet werden. Somit umfasst der Aufgabenbereich einer Pflegekraft
der forensischen Psychiatrie in Deutschland auch Teile der Rollenbeschreibung einer Advanced Practice Nurse (siehe Box 3). Durch diese erweiterte Rolle der Pflege
kann es durchaus zu Überschneidungen mit anderen Berufsgruppen kommen.
Vergleich: Advanced Practice Nurse und Deutsche Fachpflegekraft für
Psychiatrie
In diesem Abschnitt wird die Ausbildung einer Advanced Practice Nurse (APN) mit der Ausbildung einer deutschen Fachpflegekraft für Psychiatrie verglichen. Zunächst
werden die prinzipiellen Charakteristiken einer APN betrachtet und die Notwendigkeit einer graduierten Ausbildung analysiert. Anschließend werden die Ausbildungsinhalte
einer deutschen Fachpflegekraft für Psychiatrie untersucht und die wesentlichen Unterschiede zu einer Advanced Practice Nurse kritisch gegenüber gestellt.
Die prinzipiellen Charakteristiken einer Advanced Practice Nurse werden von verschiedenen Organisationen gleich beschrieben (ICN 2002, The Scottish
Government 2008, DNANP 2008). Eine APN soll die Fähigkeit zum selbständigen praktizieren besitzen. Die Freiheit haben ein Urteil über das Handeln abzugeben und
die Verantwortung dafür tragen können. Weiterhin soll eine APN kritisch denken können, damit sie ihr Urteil interpretieren, analysieren, evaluieren und richtig folgern
kann. Zudem soll eine APN ein hohes Maß an Entscheidungsfindung und Problemlösung besitzen. Die Pflege soll auf Werten basieren, die den Patienten zu
einem gleichberechtigten Partner machen. Weiterhin sollen APNs ein hohes Maß an eigenen Werten und Überzeugungen besitzen und auf einer positiven und
konstruktiven Weise arbeiten. Des Weiteren ist es wichtig, das eine APN eine beweisbasierte Pflege durchführt und somit positiv auf das Rollenbild einwirkt (Brown
1998, ICN 2002, Hamric 2005, The Scottish Government 2008, Schober et al. 2008). Zudem orientieren sich die Ausbildungsinhalte einer APN nicht nur an der Theorie
und Praxis, sondern beziehen auch die Forschung, Führung und Ausbildung mit ein (Brown 1998, Hamric 2005, ICN 2005, Schober et al. 2008). Damit alle
Anforderungen an das Rollenbild einer ANP erfüllt werden können, bedarf es eines Masterstudiengang. Im Framework for Higher Education Qualification (FHEQ) stellt
die Quality Assurance Agency (QAA) (2008) die Vorgaben für England, Wales und Nordirland vor. In diesem FHEQ wird ein Mastergrad auf dem Level 7 von 8
angegeben. Ein Student hat den Mastergrad erreicht, wenn er nachfolgende Fähigkeiten aufweisen kann.
Box 4: Descriptor for a higher education qualification at level 7: Master’s degree
(QAA 2008 p. 20, 21)
Der ICN (2005) versucht, dass die Ausbildung für eine APN international auf einem einheitlichen Level stattfindet. Dies ist jedoch sehr schwierig. Weil Länder die bereits
mit einer erweiterten Pflegepraxis arbeiten und ein Ausbildungsprogramm etabliert haben, sich womöglich weigern, ihr Programm und Akkreditierung den Vorgaben des
ICN (2002) anzupassen.
• a systematic understanding of knowledge, and a critical awareness of current problems
and/or new insights, much of which is at, or informed by, the forefront of their academic
discipline, field of study or area of professional practice
• a comprehensive understanding of techniques applicable to their
own research or advanced scholarship
• originality in the application of knowledge, together with a
• practical understanding of how established techniques of research
and enquiry are used to create and interpret knowledge in
the discipline
• conceptual understanding that enables the student:
to evaluate critically current research and advanced scholarship in the discipline
to evaluate methodologies and develop critiques of them and, where appropriate, to
propose new hypotheses.
Typically, holders of the qualification will be able to:
• deal with complex issues both systematically and creatively, make sound judgements in
the absence of complete data, and communicate their conclusions clearly to specialist
and non-specialist audiences
• demonstrate self-direction and originality in tackling and solving problems, and act
autonomously in planning and implementing tasks at a professional or equivalent level
• continue to advance their knowledge and understanding, and to develop new skills to a
high level.
And holders will have:
• the qualities and transferable skills necessary for employment requiring:
the exercise of initiative and personal responsibility
decision-making in complex and unpredictable situations
the independent learning ability required for continuing professional development.
Gemäß den Visionen des ICN sollen Reglementierungsmodelle folgende
Ausbildungsstandards erfüllen (Styles & Affara 1997; ICN 2005):
1. Die Programme bereiten die Pflegekräfte auf eine Tätigkeit vor, die über das
übliche Maß einer Pflegetätigkeit hinausgeht. Die Studierenden sollen ihre
Kenntnisse erweitern, Erfahrungen und Fertigkeiten erwerben, damit sie in
ihrer erweiterten Rolle kompetent arbeiten können.
2. Die Programme sollen die Pflegekraft auf den Einsatz in dem jeweiligen
Gesundheitssystem vorbereiten, damit sie ihre Rolle in einem anerkannten
Arbeitsfeld gänzlich erfüllt.
3. Die Ausbildungsinhalte sollen von qualifizierten Lehrkräften vermittelt werden.
4. Die Programme müssen von autorisierten Stellen akkreditiert werden.
5. Die Programme sollen ein lebenslanges Lernen und die Erweiterung der
Kompetenzen ermöglichen.
Wenn man diese, eigentlich nur grob gehaltene Inhalte bewertet, dann setzen diese
Ausbildungsstandards voraus, dass die Pflegekräfte ein umfangreiches Fachwissen
bereits vorweisen kann. Das Programm baut auf diesem Fachwissen auf und
vermittelt erweiterte und vertiefte Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten werden in
Kompetenzen gegliedert, wie bereits im Hamric – Modell (2005) in den
Kernkompetenzen und Umgebungsbedingungen aufgezeigt (siehe Box 3).
Im Vergleich zu einer Advanced Practice Nurse soll nun die Ausbildung einer
deutsche Fachpflegekraft für Psychiatrie betrachtet werden. Die Fachausbildung
einer Pflegekraft für Psychiatrie umfasst eine zweijährig berufsbegleitende
Weiterbildung. Diese gliedert sich in 240 Stunden theoretischer, 480 Stunden
praktischer Unterricht, sowie 85 Wochen praktische Weiterbildung (DKG 1997).
Box 5: Die Inhalte der Weiterbildung nach den Richtlinien der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG 1997)
Wie an der Aufgliederung der Inhalte zu erkennen ist, liegt der überwiegend Teil der
Ausbildung im Praxisbezug. Was jedoch kritisch erwähnt werden muss, ist die
Tatsache, dass weder in der theoretischen noch in der praktischen Ausbilden ein
Augenmerk auf pflegewissenschaftliche Erkenntnisse gelegt wird. Die Richtlinien der
Deutschen Krankenhausgesellschaft empfehlen nur die Ausbildungsinhalte, die
Anzahl der Stunden und die Prüfungskriterien (DKG 1997). Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft hat keinen rechtlichen Status und kann daher nur
Empfehlungen geben. In Bezug auf die Kompetenzen nach der Ausbildung und
Evaluierung der Effektivität der Weiterbildung wurden keine Empfehlungen erstellt.
Selbst der Anspruch auf eine höhere Vergütung wird in den Richtlinien nicht erwähnt.
Zudem ist die Anerkennung der Weiterbildung bei den Ärzten gering, da es keine
akademische Ausbildung ist.
Theoretische Ausbildung
Psychiatrisch– medizinische
Grundlagen, insbesondere
Krankheitslehre
Sozialwissenschaftliche und
psychologische Grundlagen
Therapeutische -
pflegerische Grundlagen
Praktische Ausbildung
Verhaltens- und Verlaufsbeobachtung,
Ausarbeitung
von Berichten
Umgang mit Patienten,
Angehörigen, Mitarbeitern u.
anderen Berufsgruppen
Einzel- und Gruppengesprächen
Planung, Vorbereitung,
Durchführung und Auswertung
von Aktivierungsgruppen
(z.B. Spiel u. Sport)
Durchführung und Leitung
von Patientenversammlungen
Gesprächsgruppen über
Probleme im Umgang mit
Patienten führen, Anleitung
von Schülern, Praktikanten
und Mitarbeitern
Praxisgespräche, Erörterung
der Möglichkeiten und
Schwierigkeiten bei der Übertragung
des Erlernten in das
eigene Arbeitsfeld
Praxiseinsätze
Stationäre Behandlung /
Versorgung der Patienten in
der Allgemein Psychiatrie
Stationäre Behandlung /
Versorgung von Ahängigkeitskranken
Stationäre Behandlung /
Versorgung von gerontopsychiatrischen
Patienten
Teilstationäre Einrichtungen
und / oder Institutsambulanzen
komplementäre Dienste und
Einrichtungen (z.B. Wohnheime,
Gesundheitsämter,
Werkstätten)
Will man nun die Ausbildung einer deutschen Fachpflegekraft für Psychiatrie und
einer Advanced Practice Nurse vergleichen, wird schnell deutlich, dass dies
unmöglich ist. Die Ausbildungsinhalte einer Fachpflegekraft sind überwiegend auf die
praktische Anwendung ausgerichtet. Es fehlen elementare wissenschaftliche Inhalte.
Daher kann eine deutsche Fachpflegeausbildung lediglich die Voraussetzung für ein
Studium in Advanced Nursing Practice darstellen (Brown 1998, ICN 2002, Hamric
2005, QAA 2008, The Scottish Government 2008, Schober et al. 2008). Der Grund
dafür ist ein generelles Problem des deutschen Bildungssystems im Gesundheitswesen.
Eine Pflegekraft hat zwar die Möglichkeit sich nach der Ausbildung weiter zu
bilden, dies ist aber nur auf einer unteren Bildungsebene möglich. Der Zugang zu
einem universitärem Studium wird durch die Zulassungsvoraussetzungen, wie Abitur
oder Fachabitur erschwert. Klinische Erfahrung werden hierbei kaum berücksichtigt
(DKG 1997, DbfK 2007, DNANP 2008).
Konflikte und Überschneidungen mit anderen Berufsgruppen
Wie bereits in der Einleitung und der Rollenbeschreibung erwähnt, kann es während
der Arbeit mit forensischen Patienten in einem multiprofessionellen Team
vorkommen, dass sich die Aufgabeninhalte der Pflegekraft mit den Aufgaben anderer
Berufsgruppen überschneidet. Hieraus können durchaus Konflikte unter den
Berufsgruppen entstehen, welche die Patienten zur Spaltung des Teams nutzen
(Rauchfleisch 1996a, Duncker 1999).
Durch die Bezugspflege ist die Pflegekraft in alle Aktivitäten des Patienten involviert.
Daher kommt es auch oft vor der Entlassung des Patienten zu Überschneidungen
mit dem Aufgabenbereich des Sozialarbeiters (Lohmer 2000, Georg 2004, Wilkinson
2008). Diese ist zuständig für die Regelung der Geldangelegenheiten, Wohnungssuche
oder die Unterbringung in einem Übergangswohnheim. Dennoch sucht der
Patient den Rat der Pflegekraft und erwartet von der Person seines Vertrauens eine
unterstützende Beratung. Würde hier die Pflegekraft einfach auf den Sozialarbeiter
verweisen, würde die Beziehung zum Patienten schlechter werden, weil er sich im
Stich gelassen fühlt. In einer solchen Situation muss die Pflegekraft entscheiden,
was wichtiger ist, der Vertrauensverlust des Patienten, oder der eventuelle Konflikt
mit dem Sozialarbeiter.
Die Pflegekraft muss sich, um den Resozialisierungserfolg nicht unnötig zu
gefährden, für die Aufrechterhaltung der Beziehung zum Patienten entscheiden.
Ein weiterer Konflikt in der forensischen Psychiatrie ergibt sich in der Zusammenarbeit
mit den Ärzten und Psychologen. Auslöser ist hauptsächlich der Umstand,
dass die Pflege eine Diagnostik betreibt (Lohmer 2000, Georg 2004, Lunney 2007,
Gordon 2008). Bisher lag das Vorrecht eine Diagnose zu erstellen bei den Ärzten
und Psychologen. Auf Grund dessen, dass die Erstellung von Pflegediagnosen eine
neue Rolle für die Pflegekräfte ist, orientieren sie sich noch überwiegend bei den
Pflegemaßnahmen an der medizinischen Diagnose. Damit diesem Konfliktpunkt
begegnet werden kann, muss sich das Pflegepersonal fortbilden. Ein aussagekräftige
Pflegediagnose erfordert von den Pflegekräften das Üben einer kritischen Denkweise,
das analysieren komplexer Fälle und Pflegeassessmentübungen (Collier et al.
1998, Price 2005, Lunney 2007). Je sicherer die Pflegekräfte mit den Pflegediagnosen
umgehen können und umso erweiterter ihr Wissenstand ist, desto weniger
Konflikte werden auftreten.
Zusammenfassung
Diese Ausarbeitung hatte zum Ziel, die Frage zu beantworten, besteht die
Möglichkeit eine Advanced Practice Nurse in der forensischen Psychiatrie in
Deutschland zu etablieren.
Diese Frage kann derzeit generell mit einem NEIN beantwortet werden. Die Gründe
hierfür liegen hauptsächlich darin, dass die Voraussetzungen, wie sie der ICN
(2002), Brown (1998) und Hamric (2005) beschreiben nicht gegeben sind.
Derzeit gibt es zwar Masterstudiengänge in Advanced Nursing Practice (FH Jena
2009) in Deutschland, aber keine klare Definition des Arbeitsfeldes. Des Weiteren
sind in Deutschland noch keine rechtlichen Grundlagen geschaffen worden, die
eindeutig festlegen, mit welchen Kompetenzen und Rechten eine Advanced Practice
Nurse im Gesundheitssystem versehen wird.
Betrachtet man jedoch den Aufgabenbereich einer Pflegekraft in der forensischen
Psychiatrie, erkennt man, dass diese bereits schon jetzt viele Tätigkeiten durchführen,
die der Rollenbeschreibung einer Advanced Practice Nurse gleichgestellt
sind (Brown 1998, ICN 2002, Hamric 2005, QAA 2008, The Scottish Government
2008, Schober et al. 2008). Aus Sicht des Autors sind die Pflegekräfte in
Deutschland willens und bereit eine erweiterte und vertiefte Pflegepraxis
anzuwenden. Somit obliegt es der deutschen Regierung, die rechtlichen Grundlagen
für die Etablierung einer Advanced Practice Nurse zu schaffen. Zudem muss die
Regierung klar festlegen, welche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen,
das Ausbildungsniveau und die offizielle Anerkennung im Gesundheitssystem.
Hierbei wäre es nur von Vorteil, wenn die Vorgaben des ICN (2002, 2005) beachtet
werden, um eine einheitliche Ausbildung zu gewährleisten.
Ein weiteres Argument, das für eine baldige Regulierung und Einführung von
Advanced Nursing Practice spricht, ist die Verschlechterung des deutschen Gesundheitssystemes.
In den letzten Jahren wurde von den Patienten immer mehr verlangt,
sich an den Kosten für den Arztbesuch oder für die Medikamente zu beteiligen
(Presseanzeiger 2008). Zudem wurden die Arztrechnungen von den Krankenkassen
gekürzt, so das schon einige Ärzte ihre Kassenzulassung zurückgaben und nur noch
privatversicherte Patienten behandeln. Was wiederum auf absehbare Zeit zur Folge
haben wird, dass ein Mangel an Ärzten entsteht (Welt online 2009). Um diesen
Engpass zu vermeiden, sollte die deutsche Regierung jetzt reagieren und die
Etablierung von Pflegexperten fördern.
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